LÖHNE & GEBÜHREN
Mindestlohn in der Schweiz für Hausangestellte
Der Begriff Hausarbeit bezeichnet unter anderem folgende Tätigkeiten in privaten Haushalten: Putzen, Babysitten, Kinderbetreuung, Haushaltshilfe und Altenpflege.
Unser Partner Quitt publiziert, dass es in der Schweiz keinen allgemein gültigen Mindestlohn gibt. Mit Ausnahme des Kantons Genf hat der Bundesrat jedoch einen Standardarbeitsvertrag für Hausangestellte (NAV für Hausangestellte) erlassen, der seit dem 1. Januar 2023 geltende Mindestlöhne für Hausangestellte in Privathaushalten beinhaltet
Bruttolohn pro Stunde in CHF
- Ungelernte Mitarbeiter ohne Berufserfahrung
CHF 19.50 - Ungelernte Mitarbeiter mit 4 Jahren Berufserfahrung in der Hauswirtschaft
CHF 21.40 - Qualifiziert mit eidg. Fachausweis oder 2-jähriger beruflicher Grundbildung
CHF 21.40 - Qualifiziert mit eidg. Fachausweis oder 3-jähriger beruflicher Grundbildung
CHF 23.55
Bruttogehalt pro Monat in CHF
- Ungelernte Mitarbeiter ohne Berufserfahrung
CHF 3´546 - Ungelernte Mitarbeiter mit 4 Jahren Berufserfahrung in der Hauswirtschaft
CHF 3´892 - Qualifiziert mit eidg. Fachausweis oder 2-jähriger beruflicher Grundbildung
CHF 3´892 - Qualifiziert mit eidg. Fachausweis oder 3-jähriger beruflicher Grundbildung
CHF 4´283
Bruttogehalt für 42 Stunden/Woche x 4,33 Wochen/Monat, weitere Informationen finden Sie unter www.seco.admin.ch
Mitarbeitende mit Verpflegungsregelung erhalten in der Regel einen Lohnabzug von CHF 990.–.
Happy Home Gebühren & Garantien
Vermittlungsgebühr. Dies ist eine einmalige Zahlung in Höhe von 100 % des ersten Monatsbruttogehalts des Mitarbeiters.
Volle Ersatzgarantie. Kündigt der Auftraggeber oder der Kandidat den Arbeitsvertrag bis zu 3 Monate nach Beginn, wird Happy Home ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzkandidaten finden.
Als Arbeitgeber sind Sie für alle arbeitnehmerbezogenen Löhne, Steuern und alle anderen Pflichten und Anforderungen nach geltendem Schweizer Recht verantwortlich. Um diesen Prozess zu erleichtern, empfehlen wir unseren Partner Quitt.